Darf jede Kommune ein Wappen führen?
In Deutschland können politische Gemeinden unabhängig von ihrer Größe ein Wappen als Hoheitszeichen führen. Die rechtliche Grundlage bilden die Kommunalverfassungen oder Gemeindeordnungen der Bundesländer sowie die landesspezifischen „Verordnungen über kommunale Hoheitszeichen“, die unter Anderem das Genehmigungsverfahren von neuen Gemeindewappen regeln. Prinzipiell ist die Führungsfähigkeit eines Kommunalwappens ein Ausdruck der kommunalen Selbstverantwortung und -verwaltung, die mit Artikel 28 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist.
Welche Anforderungen muss ein Gemeindewappen erfüllen?
Auf jeden Fall die folgenden, die ebenfalls für Landkreiswappen, Stadtwappen oder Amtswappen gelten:
- Es muss sinnhafte, möglichst gemeindespezifische Motive aufweisen. Der Wappeninhalt sollte mit der gemeindlichen Geschichte im Zusammenhang stehen; oder besser, schlüssig aus ihr abgeleitet sein.
- Das Wappen differenziert die Gemeinde von anderen Kommunen im jeweiligen Bundesland. Das heißt, in der Kombination der Motive und Farben muss das Wappen eigenständig und unverwechselbar sein.
- Die heraldischen Gestaltungsregeln werden eingehalten; unter anderem die Stilisierungsregel, die Konturregel, die Figur-Grund-Regel und die Farbregel.
- Die Reinzeichnung und deren autorisierte Dateien lassen eine einheitliche und rechtssichere Anwendung des Wappens zu. Die farbige Reinzeichnung und die grafische Reinzeichnung sind klar und sauber ausgeführt. Die Motive sind farbig sowie in schwarz/weiß (Dienstsiegel!) auch bei starker Verkleinerung erkennbar.
Entspricht Ihr Wappen den Anforderungen? Machen Sie den Wappen-Check.
Kann eine Gemeinde ihren Wappeninhalt frei wählen?
Ja, allerdings in bestimmen Grenzen. Der Beschluss über die Annahme eines Wappens erfolgt durch die Vertretung der Gebietskörperschaft, zum Beispiel durch den Gemeinderat. Dabei sollten im Sinne einer demokratischen Willensbildung zwei (oder drei, erfahrungsgemäß sollten es nicht mehr sein) von uns vorbereitete und somit heraldisch geprüfte Wappenentwürfe zur Abstimmung gestellt werden. Die Grenzen der kommunalen Freiheit beim Wappeninhalt werden durch drei Rahmenbedingungen gebildet:
- die Gemeindebezogenheit und Begründbarkeit der gewählten Wappenmotive
- die Einhaltung der heraldischen Grundsätze und Regeln bei der Wappendarstellung
- die Eigenständigkeit und Unverwechselbarkeit des Kommunalwappens auf Landesebene in der Gesamtwirkung seiner Motive und Farben.
Wann kann ein Gemeindewappen als gelungen bezeichnet werden?
Das ist dann der Fall, wenn die Genehmigung durch das Land erreicht ist und wenn das Wappen seine funktionale Kraft und visuelle Robustheit im Alltagseinsatz in der Kommune bewiesen hat. Das verlangt Klarheit und Prägnanz bei der Wappendarstellung, damit das kommunale Hoheitszeichen bei allen Anwendungen einheitliche erscheint und klar erkennbar bleibt.
Wie hängen Wappen, Flagge und Siegel zusammen?
Nachdem eine Gemeinde über ein genehmigtes Wappen verfügt, führt sie ein Wappensiegel. Die Gemeindeflagge trägt mittig das Gemeindewappen, die Flaggenfarben bilden sich aus den Hauptfarben des Wappens im Wechsel von Farbe und Metall (auf der Flagge statt Gold: Gelb und statt Silber: Weiß).
Eine Gemeindeflagge bedarf wie das Wappen des professionellen Entwurfs, des Beschlusses durch die demokratische Vertretung der Gebietskörperschaft und der folgenden Genehmigung oder Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde.
Woran erkennen wir, dass unsere bisherige Wappenzeichnung nicht den Anforderungen entspricht?
Typisch für ältere Wappenzeichnungen sind folgende Schwachpunkte:
- Die Darstellung aller oder einzelner Motive ist kleinteilig und unruhig. (Sie muss klar und einfach sein, damit sie bei starken Verkleinerungen wie im Dienstsiegel wiedergegeben werden kann.)
- Eine schwarze Konturenzeichnung der Wappenfiguren ist nicht vorhanden oder sie ist sehr dünn und unregelmäßig. Es stoßen zwei Farbflächen einfach aneinander. Möglicherweise fehlt sogar das Halbrundschild als schwarze, stabilisierende Umrisslinie.
- Die schwarzen Konturen des Wappenschildes und der Wappenmotive sind nicht sauber und glatt, sondern wirken aufgerissen oder gepixelt.
- Die einzelnen Motive des Wappens wirken zu klein innerhalb ihres Feldes oder die Proportionen der einzelnen Symbole zueinander sind unausgewogen.
- Es existieren mehrere Untervarianten, Abarten oder Versionen des farbigen Wappens. So sieht das Wappen hinsichtlich seiner Farbe oder der Darstellungsdetails in verschiedenen Medien wie auf der Website, auf Amtsschildern, auf Briefbögen oder in der E-Mail-Signatur unterschiedlich aus.
Wenn Sie mehr erfahren möchten, machen Sie den Wappen-Check für alle kommunalen Hoheitszeichen.
Bei uns sind mehrere Wappenversionen im Umlauf. Auch die Wappenfarben sehen nicht immer gleich aus. Was können wir da tun?
Kommunalwappen sind amtliche Wappen, die klar definiert werden müssen. Das geschieht typischerweise per Amtliches Muster in einer analoger und digitaler Fassung. Zunächst Ordnung in die Wappen-Sache bringen, bedeutet, zuerst ein Amtliches Wappenmuster wiederzuherstellen und zweitens Richtlinien zur Wappenanwendung in der Kommune auszugeben. Damit ist nicht nur eine Wappensatzung gemeint, sondern Anwendungsvorgaben für ein einheitliches Kommunales Erscheinungsbild.
Ordnen und klären heißt also in unserem Fall: eine farbige und eine grafische Reinzeichnung in den heute relevanten Dateiformaten anfertigen lassen. Wichtig ist, die Wappenfarben genau zu definieren. Und zwar sowohl für den digitalen Raum als auch für Printanwendungen des Wappens. Unkomplizierte Hilfe bekommen Sie bei uns; schreiben Sie an
Was, wenn eine Gemeinde politisch nicht mehr selbständig ist? Gibt es so etwas wie Ortsteilwappen?
Ja, das gibt es. Allerdings bleibt das Wappen in diesem Fall ohne hoheitliche Funktion. Die Führung eines Siegels oder einer Flagge ist für einen eingemeindeten Ortsteil nicht möglich. Das Wappen fungiert dann als Identifikationssymbol des Ortes (Ort, Ortsteil, Ortschaft sind hier als Synonym zu verstehen; gilt auch für Stadtteile). Das ist dennoch sinnvoll, denn das örtliche Leben, zum Beispiel getragen durch Vereine, soll nach einer Eingemeindung weiter gefördert werden. Dazu kann ein Ortswappen als Gemeinschaftssymbol einen starken Beitrag leisten. Manche Landeshauptarchive sind in den vergangenen Jahren deshalb dazu übergegangen, eigene Ortsteilrollen mit den Wappen ehemaliger politischer Gemeinden und mit den neu geschaffenen Orts(teil)wappen zu führen.
Ein Hoheitszeichen bildet einen wichtigen immateriellen Vermögenswert einer Gebietskörperschaft.