IfK-Leistung: Wappen entwerfen

Entwicklung eines neuen Gemeindewappens

Wir entwickeln Ihr neues Kommunalwappen. Von der Beratung und dem Wappenentwurf bis zur Reinzeichnung und Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

  1. Wir beraten Sie zur Motivfindung unter Einhaltung der heraldischen Regeln und zur Sicherung der Genehmigungsfähigkeit des geplanten Gemeindewappens. Wir sprechen über den rechtlichen und zeitlichen Rahmen. Wir erläutern Ihnen unser Vorgehen bei der Wappenentwicklung und den Weg zum genehmigten Gemeindewappen.
  2. Wir führen eine Recherche zu heraldisch geeigneten Wappenmotiven durch und entwickeln eine Motiv- und Farbkonzeption für Ihr Gemeindewappen.
  3. Wir gestalten drei tingierte (farbige) Entwürfe für das Gemeindewappen entsprechend der abgestimmten Konzeption und unter Einhaltung der heraldischen Regeln.
  4. Nach dem Beschluss des Gemeinderats zum Wappen fertigen wir eine tingierte (farbige) sowie eine grafische Reinzeichnung des beschlossenen Wappenentwurfs. Sie bekommen damit das Amtliche Muster Ihres Gemeindewappens. Sie erhalten die farbigen und grafischen Reinzeichnungen in fünf für die Anwendung des Wappens optimal geeigneten Dateiformaten.
  5. Wir räumen Ihnen das Nutzungsrecht für das Wappen gemäß § 31 UrhG ein. Sie erhalten von uns sämtliche Unterlagen und Dokumente, die für die Wappengenehmigung bei den Landesbehörden erforderlich sind. Wir erstellen eine Blasonierung (fachlich korrekte Wappenbeschreibung) und erarbeiten ein Wappenexposé einschließlich Begründung und Sinndeutung Ihrer Wappenmotive.
  6. Wenn gewünscht, gestalten wir die Gemeindeflagge, die ebenso wie das Wappen beschlossen und genehmigt werden muss.

Unser Vorgehen bei der Wappenentwicklung

Ein Beratungsgespräch bei Ihnen vor Ort zu heraldisch, grafisch und rechtlich möglichen Motiven für Ihre Gemeinde. Selbstverständlich werden Ihre Motivwünsche – soweit heraldisch möglich – berücksichtigt. Wir bereiten uns vor und bringen unsererseits Motivideen für Ihr Gemeindewappen mit.
Die Vorlage von mehreren genehmigungsfähigen Wappenentwürfen durch uns auf der Grundlage unseres Gesprächs und nach Durchführung von ergänzenden Recherchen sowie ggf. Vorabsprachen mit der begutachtenden Fachbehörde des Bundeslandes.
Vorstellung der Wappenentwürfe im verantwortlichen Gremium. Abstimmung und Bestätigung eines Entwurfs durch Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft.
Die Anfertigung aller zum Genehmigungsverfahren und zur künftigen Wappenanwendung erforderlichen Wappenreinzeichnungen auf höchstem grafischem Niveau. Die Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte mit dem Recht der Weitergabe an Dritte nach § 31 UrhG. Die Formulierung der vom Land geforderten Unterlagen zur Genehmigung oder Bestätigung des Wappens als kommunales Hoheitszeichen; u.a. ein Wappenexposé mit Beschreibung (Wappenblasonierung) und Motivbegründung einschließlich ihrer Sinndeutung.
Gemäß den Verordnungen über die Hoheitszeichen erfolgt meist ein zweistufiges Verfahren mit Einbeziehung der Landeshauptarchive als begutachtende Fachbehörde. Alle für die Genehmigung und Anwendung erforderlichen Wappenfassungen und -dateien erhalten Sie von uns.
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