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Die wichtigsten Begriffe des kommunalen Wappenwesens kurz und klar erläutert:

Amtliches Muster

Das Amtliche Muster eines Kommunalwappens besteht aus einer durch den Wappenführungsberechtigten autorisierten, präzisen farbigen Reinzeichnung des Wappens. Das Amtliche Muster liegt in analoger und digitaler Form vor. Es dokumentiert und sichert ein Kommunalwappen als Hoheitszeichen, das staatlichen Rechtsschutz genießt.

Blasonierung

Die fachsprachliche Beschreibung eines Wappens wird als Blasonierung bezeichnet. Diese soll kurz und eindeutig sein. Die Beschreibung des Wappeninhalts erfolgt aus der Sicht des fiktiven Wappenträgers, nicht des Betrachters. Die Formulierung „heraldisch rechts“ bedeutet vom Betrachter aus gesehen „links“ und umgekehrt.

Heute hat die Blasonierung an Bedeutung verloren, weil nahezu in jedem Fall eine Abbildung des betreffenden Wappens dokumentiert, abgespeichert oder analog archiviert werden kann. Im Falle von Kommunalwappen bezeichnen wir diese autorisierte Reinzeichnung als Amtliches Muster.

Familienwappen

Als Familienwappen werden die geerbten oder gestifteten heraldischen Symbole von Personen oder familiären Gruppen bezeichnet. Die Kernbestandteile eines Familienwappens sind Wappenschild, Helm, Helmdecke, Helmwulst, Helmkrone und Helmzieher. Ursprünglich waren Familienwappen adlige Stammes-Kennzeichen, die verliehen wurden. Heute kann jedermann ein Familienwappen stiften. Das Führungsrecht eines Familienwappens beschränkt sich auf die direkten Nachkommen im Mannesstamm des Wappenstifters. Daraus ergeben sich erhebliche Widersprüche zum aktuellen deutschen Namensrecht.

Gemeindeflagge

Die Gemeindeflagge gehört neben dem Wappen und dem Dienstsiegel zu den Hoheitszeichen einer Kommune und ist ein Symbol der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland. Die Flaggenfarben leiten sich aus den Hauptfarben des Wappens ab. Typischerweise sind Gemeindeflaggen zweifarbig und tragen mittig das Gemeindewappen.

Gemeindewappen

Als Gemeindewappen bezeichnet man ein in Schildform und nach heraldischen Regeln dargestelltes und von einer Aufsichtsbehörde genehmigtes oder bestätigtes Hoheitszeichen einer Landgemeinde. Politisch selbstständige Gemeinden sind in allen deutschen Bundesländern zur Wappenführung berechtigt. Mit der Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 31.01.1935 wurden die Landgemeinden den Stadtgemeinden in dieser Hinsicht gleichgestellt. Gemeindewappen dienen politisch selbstständigen Gemeinden als Erkennungszeichen und Symbol ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Gemeindewappen üben die Funktion eines Hoheitszeichens aus.

Sofern die Gemeinde ein genehmigtes Wappen führt, trägt die Gemeindeflagge dieses Wappen. Die Gemeinde führt – sofern sie siegelberechtigt ist – ihr Wappen in Form einer schwarz-weißen Konturenzeichnung in ihrem Dienstsiegel. Ein Gemeindewappen ist ein amtliches Wappen, das staatlichen Rechtsschutz genießt und dessen Nutzung der Zustimmung der wappenführenden Gemeinde bedarf.

Heraldik

Als Heraldik bezeichnet man das Wappenwesen. Die wichtigsten tradierten Fachgebiete der Heraldik sind Wappenkunde, Wappenrecht und Wappenkunst. Die Heraldik umfasst theoretische und praktische Perspektiven auf Wappen. Beispielsweise als historische Hilfswissenschaft oder als gestaltende Disziplin. Dabei geht es um die heraldische Konzeption, Darstellung und Verwendung eines Wappens.

Hoheitszeichen

Hoheitszeichen sind Symbole, die staatliche Gebilde repräsentieren. Sie dienen nach innen zur Legitimation und Identifikation und nach außen zur Repräsentation und Differenzierung der Gebietskörperschaft. Kommunale Hoheitszeichen umfassen in Deutschland die amtlichen Wappen, Flaggen und Dienstsiegel. Der Missbrauch, die öffentliche Verunglimpfung sowie die unbefugte Nutzung eines Hoheitszeichens sind in Deutschland strafbar oder ordnungswidrig.

Kommunal Design

Siehe Kommunales Erscheinungsbild

Kommunales Erscheinungsbild

Unter den Bedingungen der heutigen Informations- und (in Teilen) Wettbewerbsgesellschaft spielt die visuelle Identität und die souveräne Repräsentanz einer Körperschaft – ob staatlich oder nicht staatlich – eine entscheidende Rolle für deren Wahrnehmung bei Mitarbeitern, Bürgern, Investoren und anderen Bezugsgruppen.

Das visuelle Erscheinungsbild wird nicht allein durch den Namen und ein Erkennungszeichen geprägt, sondern durch eine durchdachte Kombination von Symbol, Farbwelt, Schriften, Schlüsselbildern, Formen, Strukturen und weiteren wiederkehrenden Gestaltungselementen. Das Zusammenspiel dieser kommunalen Markensignale schafft ein prägnantes und differenzierendes Kommunal Design.

Kommunalwappen

Kommunalwappen sind in Deutschland die Hoheitszeichen der politisch selbstständigen Gebietskörperschaften unterhalb der Ebene der Bundesländer wie Städte, Gemeinden und Landkreise. Zur Gruppe der Kommunalwappen gehören desweiteren die Wappen von Ämtern und Gemeindeverbänden wie Verwaltungsgemeinschaften. Ortswappen, Stadtteil- oder Ortsteilwappen zählen ebenfalls zu den Kommunalwappen, wenngleich sie keine hoheitliche Funktion erfüllen.

Landkreiswappen

siehe Gemeindewappen

Ortswappen

Bei einer weiten Begriffsauslegung gehören Stadtwappen, Gemeindewappen und Ortsteilwappen zu den Ortswappen. Im engeren Sinne sind Ortswappen nach heraldischen Regeln gestaltete Kennzeichen und Symbole für solche Orte, die nicht mehr eine politisch selbstständige Gemeinde darstellen. Ortswappen können als Gemeinschaftszeichen dennoch eine wichtige Rolle für ihre Ortsteile spielen.

Stadtwappen

siehe Gemeindewappen

Staatswappen

In Europa führen die meisten Staaten und Gliedstaaten wie die Bundesländer in Deutschland oder die Kantone in der Schweiz eigene Staatswappen. Diese sind gemeinsam mit Staatssiegeln und Staatsflaggen Bestandteile der Staatssymbolik.

Wappen

Ein Wappen ist ein farbiges, schildförmiges und nach heraldischen Regeln gestaltetes Erkennungszeichen. Die wichtigsten Wappengattungen sind Kommunalwappen, Familienwappen und Staatswappen.

Wappenexposé

Ein Wappenexposé wird von einem Heraldiker im Falle der Neugestaltung oder Überarbeitung eines Kommunalwappens verfasst. Es enthält alle heraldischen Informationen, die für die Genehmigung oder Bestätigung des Hoheitszeichens durch die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich sind. Typischerweise beinhaltet das Wappenexposé die Blasonierung des Kommunalwappens sowie die Herleitung, Begründung und Sinndeutung der Wappenmotive.

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