Die wichtigsten Begriffe des kommunalen Wappenwesens kurz und klar erläutert. Begriffe finden

Dieses Glossar erläutert die wichtigsten Fachbegriffe aus den Bereichen Kommunalwappen, Flaggen, Dienstsiegel, Kommunales Erscheinungsbild und kommunale Kommunikation. Es versteht sich als kleines Lexikon der Kommunalheraldik und des Kommunal Design. Die Einträge richten sich an Verantwortliche und Interessierte in Kommunen, Behörden, Archiven und Medien sowie an alle, die sich fundiert über kommunale Hoheitszeichen und ihre Anwendung informieren möchten.

Inhaltsverzeichnis

Amtliches Muster

Das Amtliche Muster eines Kommunalwappens besteht aus einer durch den Wappenführungsberechtigten autorisierten, präzisen farbigen Reinzeichnung des Wappens. Das Amtliche Muster liegt in analoger und digitaler Form vor. Es dokumentiert und sichert ein Kommunalwappen als Hoheitszeichen, das staatlichen Rechtsschutz genießt.

Amtssiegel

Siehe Dienstsiegel.

Anwendungsrichtlinie

Eine Anwendungsrichtlinie legt fest, wie das Kommunalwappen innerhalb der Verwaltung und durch beauftragte Dienstleister einheitlich eingesetzt wird. Ausgangspunkt ist das Amtliche Muster. Die Richtlinie definiert zulässige Wappenversionen, Dateiformate und Farbwerte sowie Mindestgrößen, Schutzräume und gibt Hinweise zum Einsatz des Wappens. So verhindert sie gestalterische Fehler und Abweichungen und sichert einen konsistenten, rechtssicheren Auftritt der Kommune.

Ein Banner ist eine hochformatige Form der Flagge, deren Tuch deutlich höher als breit ist. Es ist an einem waagerechten Querstab befestigt und hängt senkrecht herab, sodass es auch bei geringem Wind gut sichtbar bleibt. Kommunale Banner sind zumeist zweifarbig und zeigen regelmäßig das Kommunalwappen. Bei der Übertragung einer Hissflagge in ein Banner müssen Streifenfolge, Wappenstellung und Leserichtung fachgerecht an das Hochformat angepasst werden.

Beflaggungsordnung

Eine Beflaggungsordnung regelt, an welchen Tagen, zu welchen Anlässen und in welcher Reihenfolge Flaggen vor öffentlichen Gebäuden, etwa einem Rathaus, gehisst werden. Maßgeblich sind die allgemeinen Beflaggungsvorschriften des jeweiligen Bundeslandes. Hinzukommen können aktuelle, anlassbezogene Beflaggungsanordnungen der zuständigen staatlichen oder kommunalen Stelle, beispielsweise bei Staatsbesuchen, Gedenktagen, Trauerfällen oder besonderen politischen Ereignissen. Für die Anordnung gilt grundsätzlich die Rangfolge der Hoheitsgebiete: Europaflagge, Bundesflagge, Landesflagge und anschließend die Kommunalflagge. Die genaue Platzierung wird aus einer festgelegten Blickrichtung bestimmt, häufig vom Gebäude in Richtung Straße.

Beglaubigung

Beglaubigung ist die amtliche Bestätigung, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem vorgelegten Original übereinstimmt oder eine Unterschrift echt ist. Kommunale Behörden dürfen Beglaubigungen nur im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit vornehmen. Die Bestätigung erfolgt durch einen Beglaubigungsvermerk mit Unterschrift und Dienstsiegel und ist von der notariellen öffentlichen Beglaubigung zu unterscheiden.

Beglaubigungsvermerk

Der Beglaubigungsvermerk dokumentiert die amtliche Beglaubigung einer Abschrift, Kopie oder Unterschrift. Bei Dokumenten bezeichnet er das vorgelegte Schriftstück und bestätigt die Übereinstimmung der Abschrift mit dem Original. Er enthält außerdem Ort und Datum, die Unterschrift des zuständigen Verwaltungsbediensteten und den Abdruck des Dienstsiegels sowie gegebenenfalls Hinweise auf Einschränkungen der Beglaubigung.

Blasonierung

Die fachsprachliche Beschreibung eines Wappens wird als Blasonierung bezeichnet. Diese soll kurz und eindeutig sein. Die Beschreibung des Wappeninhalts erfolgt aus der Sicht des fiktiven Wappenträgers, nicht des Betrachters. Die Formulierung „heraldisch rechts“ bedeutet vom Betrachter aus gesehen „links“ und umgekehrt.

Heute hat die Blasonierung an Bedeutung verloren, weil nahezu in jedem Fall eine Abbildung des betreffenden Wappens dokumentiert, abgespeichert oder analog archiviert werden kann. Im Falle von Kommunalwappen bezeichnen wir diese autorisierte Reinzeichnung als Amtliches Muster.

Corporate Design

Corporate Design für Städte, Landkreise und Gemeinden bezeichnet das systematisch entwickelte visuelle Erscheinungsbild einer Kommune. Es umfasst Wappen oder Stadtzeichen, Namensschriftzug, Farben, Typografie, Bildsprache, grafische Elemente, Gestaltungsraster und Vorlagen. Verbindliche Regeln machen die Verwaltung und deren Kommunikationsmittel medienübergreifend als zusammengehörig und mit eindeutigem öffentlichen Absender erkennbar. Anders als bei Unternehmen muss kommunale Gestaltung hoheitliche Funktionen, demokratische Legitimation, örtliche Identität und die Vielfalt öffentlicher Aufgaben berücksichtigen. Für diese besondere Form des Corporate Designs ist deshalb der Begriff Kommunal Design präziser, weil er den öffentlichen Auftrag und die spezifischen Anforderungen kommunaler Körperschaften deutlicher zum Ausdruck bringt.

Corporate Design Manual

Ein Corporate Design Manual ist das verbindliche Regelwerk für die Anwendung eines visuellen Erscheinungsbildes. Es dokumentiert Gestaltungselemente und erklärt deren sinnvollen und korrekten Einsatz. Dazu gehören Wappen, ggf. Logos, Namensschriftzug, Farben, Schriften, Bildsprache, Gestaltungsraster und Dateiformate. Beispiele und Vorlagen übertragen die Festlegungen auf Printmedien, Websites, Social Media, Präsentationen, Fahrzeuge, Beschilderungen und andere Medien. Das Manual richtet sich an die damit befassten Beschäftigten der Verwaltung sowie an beauftragte Dienstleister und sichert einen konsistenten Auftritt.

Corporate Identity

Corporate Identity bezeichnet das umfassende Selbstverständnis einer Organisation und die Gesamtheit ihrer prägenden Merkmale. Bei Kommunen umfasst sie insbesondere Auftrag, Werte, Kultur, Verhalten, Kommunikation und visuelles Erscheinungsbild. Corporate Design beziehungsweise Kommunal Design bezeichnet den gestalterischen Teil und übersetzt die Identität in sichtbare Markensignale und verbindliche Anwendungen.

Designsystem

Siehe Corporate Design Manual.

Dienstsiegel

Das Dienstsiegel ist ein amtliches Echtheits- und Legitimationszeichen einer Kommune. Es wird bei Urkunden, Beglaubigungen und anderen siegelbedürftigen Vorgängen verwendet. Kommunen mit eigenem Wappen führen dieses regelmäßig als Schwarz-Weiß-Strichzeichnung im kreisrunden Siegel; die Umschrift nennt die siegelführende Körperschaft. Die Größen, Nummerierung und Umschrift richten sich nach den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes.

Elektronisches Siegel

Ein elektronisches Siegel bezeichnet elektronisch verknüpfte Daten, mit denen eine Kommune als juristische Person beziehungsweise öffentliche Stelle die Herkunft und Unversehrtheit eines digitalen Dokuments nachweisen kann. Das qualifizierte elektronische Siegel beruht auf einem qualifizierten Zertifikat und genießt eine erhöhte Beweiskraft. Es ersetzt den Abdruck des physischen Dienstsiegels nur, soweit die jeweils geltenden Rechtsvorschriften dies zulassen.

Fahne

Der Begriff Fahne wird im kommunalen Sprachgebrauch weitgehend synonym mit Flagge verwendet, etwa in den Bezeichnungen Stadtfahne oder Gemeindefahne. Fachsprachlich bezeichnet Fahne ursprünglich ein einzelnes, dauerhaft mit einem Stock verbundenes und häufig individuell gefertigtes Tuch, so beispielsweise bei einer Truppen-, Vereins- oder Traditionsfahne. Flaggen sind dagegen austauschbare, zumeist am Mast gehisste und in mehreren Exemplaren existierende textile Hoheits- oder Erkennungszeichen.

Familienwappen

Als Familienwappen werden die geerbten oder gestifteten heraldischen Symbole von Personen oder familiären Gruppen bezeichnet. Die Kernbestandteile eines Familienwappens sind Wappenschild, Helm, Helmdecke, Helmwulst, Helmkrone und Helmzier. Ursprünglich waren Familienwappen adlige Stammes-Kennzeichen, die verliehen wurden. Heute kann jedermann ein Familienwappen stiften. Das Führungsrecht eines Familienwappens beschränkt sich auf die direkten Nachkommen im Mannesstamm des Wappenstifters. Daraus ergeben sich erhebliche Widersprüche zum aktuellen deutschen Namensrecht.

Farbwelt

Die Farbwelt umfasst die verbindlich festgelegten Farben eines kommunalen Erscheinungsbildes. Ihr Kern sollte mit den Stadtfarben übereinstimmen. Diese entsprechen den Flaggenfarben, die wiederum aus den Hauptfarben des Kommunalwappens abgeleitet werden. Um diese Kernfarben kann ein erweitertes System aus abgestuften, aufgehellten oder abgedunkelten Farbtönen aufgebaut werden. Ergänzend lassen sich eine begrenzte Anzahl weiterer Akzent- und Funktionsfarben aufnehmen, sofern sie sinnhaft eingebunden sind und die Wiedererkennbarkeit der Kommune nicht schwächen.

Gebietskörperschaft

Eine Gebietskörperschaft ist in Deutschland eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Zuständigkeit sich auf ein räumlich abgegrenztes Gebiet erstreckt. Ihre Mitglieder sind grundsätzlich die dort wohnenden Personen. Zu den Gebietskörperschaften zählen Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände. Städte, Gemeinden und Landkreise führen als kommunale Gebietskörperschaften eigene Hoheitszeichen. Sie können ein Kommunalwappen, eine Flagge und meist ein Dienstsiegel führen.

Gemeindefahne

Siehe Gemeindeflagge.

Gemeindeflagge

Die Gemeindeflagge gehört neben dem Wappen und dem Dienstsiegel zu den Hoheitszeichen einer Kommune und ist ein Symbol der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland. Die Flaggenfarben leiten sich aus den Hauptfarben des Wappens ab. Typischerweise sind Gemeindeflaggen zweifarbig und tragen mittig das Gemeindewappen.

Gemeindewappen

Als Gemeindewappen bezeichnet man ein in Schildform und nach heraldischen Regeln dargestelltes und von einer Aufsichtsbehörde genehmigtes oder bestätigtes Hoheitszeichen einer Landgemeinde. Politisch selbstständige Gemeinden sind in allen deutschen Bundesländern zur Wappenführung berechtigt. Mit der Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 31.01.1935 wurden die Landgemeinden den Stadtgemeinden in dieser Hinsicht gleichgestellt. Gemeindewappen dienen politisch selbstständigen Gemeinden als Erkennungszeichen und Symbol ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Gemeindewappen üben die Funktion eines Hoheitszeichens aus.

Sofern die Gemeinde ein genehmigtes Wappen führt, trägt die Gemeindeflagge dieses Wappen. Die Gemeinde führt – sofern sie siegelberechtigt ist – ihr Wappen in Form einer schwarz-weißen Konturenzeichnung in ihrem Dienstsiegel. Ein Gemeindewappen ist ein amtliches Wappen, das staatlichen Rechtsschutz genießt und dessen Nutzung der Zustimmung der wappenführenden Gemeinde bedarf.

Gestaltungsrichtlinie

Siehe Corporate Design Manual.

Heraldik

Heraldik bezeichnet die Lehre vom Wappenwesen und seinem Gebrauch. Sie verbindet Wappenkunde, Wappenkunst und Wappenrecht und untersucht Herkunft, Entwicklung, Aufbau, Beschreibung, Gestaltung und Verwendung von Wappen. Als historische Hilfswissenschaft erschließt sie Wappen als Quellen; als angewandte Disziplin entwickelt, gestaltet und beurteilt sie Wappen nach den überlieferten und bewährten heraldischen Regeln. Die Kommunalheraldik stellt besondere Anforderungen an die Funktionalität von Wappen, da diese Hoheitszeichen sind, dem öffentlichen Recht unterliegen und zugleich einen wesentlichen Teil des Kommunalen Erscheinungsbildes bilden.

Heraldische Regeln

Heraldische Regeln sind überlieferte und bis in die Gegenwart bewährte Gestaltungsgrundsätze, die Klarheit, Erkennbarkeit und Funktionalität eines Wappens sichern. Nach der Stilisierungsregel werden Motive typisiert, vereinfacht und eher flächig als perspektivisch-räumlich dargestellt. Die Figur-Grund-Regel verlangt, dass Wappenfiguren den Schild oder ihr Feld gut ausfüllen. Die Konturregel sorgt durch klare, meist schwarze Umriss- und Binnenlinien für eine präzise Trennung von Figuren und Flächen. Wenige Figuren, eindeutige Formen und eine begrenzte Zahl von Farben sichern die Wirkung des Wappens auch bei starker Verkleinerung oder Vergrößerung.

Die heraldische Farbregel verlangt einen deutlichen Kontrast: Farbe soll grundsätzlich nicht an Farbe und Metall nicht an Metall grenzen. Buchstaben, Zahlen, naturalistische Darstellungen und Farbverläufe gelten regelmäßig als unheraldisch. Ebenso widersprechen ein illustrativer oder gebrauchsgrafisch-abstrakter Darstellungsstil dem Wesen eines Wappens. Die heraldischen Regeln sind daher keine bloßen historischen Konventionen, sondern dienen der visuellen Robustheit, unverwechselbaren Zeichenhaftigkeit und Lebendigkeit des Wappens.

Heraldischer Stil

Heraldischer Stil bezeichnet die charakteristische grafische Darstellungsweise von Wappen nach den Regeln der Heraldik. Wappenmotive werden typisiert und prägnant ausgeführt; ihre für die Erkennung wesentlichen Merkmale werden bewusst hervorgehoben und gesteigert. Klare Konturen, entsprechend ihrer Grundform gut ausgefüllte Flächen im Schild und eine kontrastreiche Tingierung nach der heraldischen Farbregel sichern die Zeichenhaftigkeit. Die Proportionen zwischen den Wappenmotiven müssen ausgewogen und harmonisch sein; ihre stilistische Ausführung soll wie aus einem Guss wirken. Perspektivische Darstellungen, Farbverläufe und naturalistische Elemente entsprechen ebenso wenig dem heraldischen Stil wie illustrativ-kleinteilige oder gebrauchsgrafisch-abstrakte Darstellungen. Innerhalb der Blasonierung bleibt dennoch Raum für unterschiedliche grafische Handschriften und zeitgemäße Ausführungen. Maßgeblich sind bestmögliche Erkennbarkeit, Funktionalität und Lebendigkeit des Wappens.

Hissflagge

Eine Hissflagge, auch Querflagge genannt, ist die gebräuchlichste Form der Flagge, insbesondere bei Nationalflaggen. Ihr Tuch ist im Querformat angelegt, wird mit der kürzeren Seite am senkrechten Flaggenmast befestigt und weht seitlich aus. Nationalflaggen sind häufig dreifarbig, während Kommunalflaggen zumeist zweifarbig gestaltet werden. Ihre Farben leiten sich aus dem Kommunalwappen ab; in der Regel tragen sie zusätzlich das Kommunalwappen.

Hoheitszeichen

Hoheitszeichen sind Symbole, die staatliche Gebilde repräsentieren. Sie dienen nach innen zur Legitimation und Identifikation und nach außen zur Repräsentation und Differenzierung der Gebietskörperschaft. Kommunale Hoheitszeichen umfassen in Deutschland die amtlichen Wappen, Flaggen und Dienstsiegel. Der Missbrauch, die öffentliche Verunglimpfung sowie die unbefugte Nutzung eines Hoheitszeichens sind in Deutschland strafbar oder ordnungswidrig.

Key Visual

Ein kommunales Key Visual ist ein gezielt entwickeltes, kompositorisch verdichtetes Schlüsselbild einer Stadt oder Gemeinde. Es entsteht häufig durch Montage, Collage, Illustrationstechniken oder die gezielte Bearbeitung und Steigerung eines charakteristischen Motivs. Als eigenständiges Markensignal ergänzt es Kommunalwappen und Namensschriftzug als dritte zentrale Säule eines effizienten Kommunal Design. Ein Key Visual emotionalisiert das Kommunal Design, macht es bildhafter und wiedererkennbarer. Es eröffnet vielfältige Anwendungsoptionen in digitalen Medien, Publikationen und Kampagnen.

Kommunal Design

Kommunal Design bezeichnet das systematisch entwickelte visuelle Erscheinungsbild einer Stadt, eines Landkreises oder einer Gemeinde. Es verbindet das Kommunalwappen mit Namensschriftzug, Farbwelt, Typografie, Bildsprache, Key Visual und weiteren Markensignalen. Ziel ist ein einheitlicher, wiedererkennbarer und rechtssicherer Auftritt in analogen und digitalen Medien. Der Begriff verdeutlicht die besonderen Anforderungen an das Erscheinungsbild öffentlicher Körperschaften gegenüber dem Corporate Design von Unternehmen.

Kommunale Selbstverwaltung

Kommunale Selbstverwaltung ist das in Artikel 28 des Grundgesetzes gewährleistete Recht der Gemeinden, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich zu regeln. Dazu gehören organisatorische, personelle, finanzielle, planerische und kulturelle Entscheidungen. Auch die Annahme, Gestaltung und Führung kommunaler Hoheitszeichen fällt in diesen Verantwortungsbereich. Wappen, Flagge und Dienstsiegel bringen die rechtliche Eigenständigkeit und die Identität der Gebietskörperschaft sichtbar zum Ausdruck.

Kommunales Erscheinungsbild

Unter den Bedingungen der heutigen Informations- und (in Teilen) Wettbewerbsgesellschaft spielt die visuelle Identität und die souveräne Repräsentanz einer Körperschaft – ob staatlich oder nicht staatlich – eine entscheidende Rolle für deren Wahrnehmung bei Mitarbeitern, Bürgern, Investoren und anderen Bezugsgruppen.

Das visuelle Erscheinungsbild wird nicht allein durch den Namen und ein Erkennungszeichen geprägt, sondern durch eine durchdachte Kombination von Symbol, Farbwelt, Schriften, Schlüsselbildern, Formen, Strukturen und weiteren wiederkehrenden Gestaltungselementen. Das Zusammenspiel dieser kommunalen Markensignale schafft ein prägnantes und differenzierendes Kommunal Design.

Kommunalwappen

Kommunalwappen sind in Deutschland die Hoheitszeichen der politisch selbstständigen Gebietskörperschaften unterhalb der Ebene der Bundesländer wie Städte, Gemeinden und Landkreise. Zur Gruppe der Kommunalwappen gehören des Weiteren die Wappen von Ämtern und Gemeindeverbänden wie Verwaltungsgemeinschaften. Ortswappen, Stadtteil- oder Ortsteilwappen zählen ebenfalls zu den Kommunalwappen, wenngleich sie keine hoheitliche Funktion erfüllen.

Landkreiswappen

Ein Landkreiswappen ist das nach heraldischen Regeln gestaltete und nach öffentlichem Recht geschützte Hoheitszeichen eines Landkreises. Seine Motive verweisen häufig auf historische Territorien, landschaftliche Besonderheiten, prägende Orte oder frühere Herrschaftsverhältnisse im Kreisgebiet. Es repräsentiert den Landkreis als Gebietskörperschaft und wird im Dienstsiegel, in amtlichen Medien sowie, je nach Regelung des Bundeslandes, auf einer Landkreisflagge geführt.

Markensignale

Markensignale sind wiederkehrende, sinnlich wahrnehmbare Zeichen und Gestaltungselemente, über die eine Marke erkannt, unterschieden und erinnert wird. Markentechnische Grundsätze lassen sich weitgehend auf Städte, Landkreise und Gemeinden übertragen, wenn sich Kommunen in ihrer Kommunikation als öffentliche Marken verstehen. Zu den zentralen visuellen Markensignalen gehören Kommunalwappen, Namensschriftzug, Key Visual und Stadt- oder Gemeindefarben.

Namensschriftzug

Der Namensschriftzug gibt den Namen einer Stadt, eines Landkreises oder einer Gemeinde in einer festgelegten typografischen Form wieder. Er ist zumeist ein typografisch eigenständig gestalteter und visuell verdichteter Schriftzug, der als Wortmarke der Kommune verstanden werden kann. Der Namensschriftzug stärkt die Absenderklarheit und Wiedererkennbarkeit der Kommune und zählt zu den zentralen Markensignalen innerhalb des Kommunal Design.

Nutzungsrechte

Nutzungsrechte bestimmen, in welchem Umfang eine Kommune eine Wappenzeichnung verwenden darf. Bei individuell entwickelten Wappen ist die für den Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe grundsätzlich erreicht. Nach § 31 UrhG kann der Urheber einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte für einzelne oder alle Nutzungsarten einräumen. Für Kommunalwappen sollten diese räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt gelten und die Vervielfältigung, Veröffentlichung und Weitergabe an beauftragte Dienstleister umfassen. Die klare vertragliche Bestimmung und Einräumung der Nutzungsrechte bildet ein wesentliches Merkmal für eine professionelle Projektabwicklung in Heraldik und Design.

Ortswappen

Bei einer weiten Begriffsauslegung gehören Stadtwappen, Gemeindewappen und Ortsteilwappen zu den Ortswappen. Im engeren Sinne sind Ortswappen nach heraldischen Regeln gestaltete Kennzeichen und Symbole für solche Orte, die nicht mehr eine politisch selbstständige Gemeinde darstellen. Ortswappen können als Gemeinschaftszeichen dennoch eine wichtige Rolle für ihre Ortsteile spielen.

Reinzeichnung

Die Reinzeichnung ist die heraldisch regelkonforme und präzise grafische Ausführung eines Wappens auf Grundlage der Blasonierung. Sie legt Formen, Proportionen, Konturen und Tingierung eindeutig fest. Von der wappenführenden Körperschaft autorisiert, bildet sie als Amtliches Muster die verbindliche Grundlage sämtlicher Anwendungen. Sie liegt als analoges Urwappen sowie digital in relevanten Vektor- und Pixelformaten vor.

Siegelberechtigung

Die Siegelberechtigung bezeichnet die innerhalb einer Kommunalverwaltung festgelegte Befugnis, ein Dienstsiegel für bestimmte amtliche Vorgänge zu verwenden. Sie ergibt sich aus gesetzlichen Zuständigkeiten, der Geschäftsverteilung oder einer ausdrücklichen internen Beauftragung. Kommunale Dienstsiegel dürfen nur für dienstliche Zwecke eingesetzt werden; Ausgabe, Verwahrung und Nutzung sind zu dokumentieren, zu überwachen und gegen Verlust oder Missbrauch zu sichern.

Signet

Siehe Stadtlogo.

Sphragistik

Sphragistik, auch Siegelkunde oder Sigillographie, ist eine historische Hilfswissenschaft, die Siegel und Siegelabdrücke untersucht. Gegenstand sind Material, Form, Bild, Umschrift, Herstellung, Befestigung, Gebrauch und rechtliche Funktion eines Siegels. Siegel dienen als Quellen für Untersuchungen zur Herrschafts-, Rechts-, Kunst- und Verwaltungsgeschichte. Enge Bezüge zur Heraldik bestehen auch deshalb, weil Stadtwappen häufig aus Motiven älterer Stadtsiegel hervorgegangen sind.

Staatswappen

In Europa führen die meisten Staaten und Gliedstaaten wie die Bundesländer in Deutschland oder die Kantone in der Schweiz eigene Staatswappen. Diese sind gemeinsam mit Staatssiegeln und Staatsflaggen Bestandteile der Staatssymbolik.

Stadt-Corporate-Design

Siehe Corporate Design und Kommunal Design.

Stadtfarben

Stadtfarben sind die traditionell oder rechtlich festgelegten Farben einer Stadt. Sie entsprechen regelmäßig den Farben der Stadtflagge und leiten sich aus den Hauptfarben des Stadtwappens ab; Gold wird dabei als Gelb, Silber als Weiß wiedergegeben. Im Kommunal Design bilden sie den Kern der Farbwelt und stärken die Wiedererkennbarkeit der Stadt.

Ein Stadtlogo ist ein frei entwickeltes grafisches Zeichen für die Außendarstellung einer Stadt. Synonym werden Begriffe wie Stadtzeichen, Kommunallogo oder Signet verwendet. Anders als das Kommunalwappen ist ein Logo kein Hoheitszeichen und besitzt keinen vergleichbaren öffentlich-rechtlichen Schutzstatus; Urheber-, Marken- und Nutzungsrechte können dennoch gelten. Als nicht amtliches Zeichen ist es stärker von subjektiven Bewertungen, gestalterischen Trends und zeitbedingten Moden geprägt.

Stadtmarke

Eine Stadtmarke ist die strategisch entwickelte und langfristig geführte Vorstellung davon, wofür eine Stadt steht und wie sie wahrgenommen werden soll. Sie verdichtet Identität, Werte, besondere Stärken und Zukunftsziele zu einem gemeinsamen Profil für Bürgerschaft, Verwaltung, Wirtschaft und Gäste. Stadtzeichen, Kommunal Design, Kommunikation und konkrete Stadterlebnisse machen die Stadtmarke sichtbar und erfahrbar; sie sind jedoch nicht mit ihr gleichzusetzen.

Stadtmarketing

Stadtmarketing beschreibt die zielgerichtete und langfristige Gestaltung, Differenzierung und Vermittlung einer Stadt als Lebens-, Wirtschafts-, Kultur-, Einkaufs- und Besuchsort. Verwaltung, Politik, Bürgerschaft, Wirtschaft, Kultur und weitere Akteure entwickeln dafür gemeinsame Ziele, Angebote und Maßnahmen. Stadtmarketing soll Lebensqualität, Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit stärken, die Identifikation fördern und die Stadt sichtbarer machen. Ein konsistentes Kommunal Design bildet eine wichtige visuelle Grundlage und macht die Kommunikation der Stadt und das Handeln des Stadtmarketings effektiver und effizienter.

Stadtwappen

Ein Stadtwappen ist das nach heraldischen Regeln gestaltete und nach öffentlichem Recht geschützte Hoheitszeichen einer Kommune, die die Bezeichnung Stadt führt. Es repräsentiert die Stadt als Gebietskörperschaft, bringt ihre kommunale Selbstverwaltung zum Ausdruck und stiftet Identifikation. Das Stadtwappen wird regelmäßig im Dienstsiegel, auf der Stadtflagge und in sämtlichen amtlichen Medien sowie im Kommunalen Erscheinungsbild verwendet.

Styleguide

Siehe Corporate Design Manual.

Tingierung

Tingierung bezeichnet die Farbgebung eines Wappens nach den heraldischen Regeln; Wappenfarben ist ein gebräuchlicher Synonymbegriff. Verwendet werden vor allem Rot, Blau, Grün und Schwarz sowie die Metalle Gold und Silber. In mehreren Bundesländern bestehen für Landes- und kommunale Hoheitszeichen konkrete Farbdefinitionen. Gold kann durch Gelb, Silber durch Weiß oder alternativ durch ein angemessenes helles Grau wiedergegeben werden.

Vexillologie

Vexillologie, auch Flaggenkunde oder Fahnenkunde, ist die Lehre vom Flaggen- und Fahnenwesen. Sie untersucht Entstehung, Geschichte, Gestaltung, Symbolik, Bedeutung und Verwendung textiler Zeichen. Dabei befasst sie sich auch mit Flaggenformen, Farben, Proportionen und Regeln ihrer Führung. Bei Kommunalflaggen bestehen enge Bezüge zur Heraldik, weil die Flaggenfarben regelmäßig aus den Hauptfarben des Wappens der jeweiligen Gebietskörperschaft abgeleitet werden.

Visuelle Identität

Siehe Kommunales Erscheinungsbild und Kommunal Design.

Wappen

Ein Wappen ist ein farbiges, schildförmiges und nach heraldischen Regeln gestaltetes Erkennungszeichen. Die wichtigsten Wappengattungen sind Kommunalwappen, Familienwappen und Staatswappen.

Wappen-Digitalisierung

Wappen-Digitalisierung bezeichnet die Überführung eines analog oder nur unzureichend digital vorliegenden Kommunalwappens in zeitgemäß nutzbare Dateien. In der Regel ist dafür eine heraldisch fachgerechte Neuzeichnung erforderlich. Ziel sind einheitliche, farbverbindliche und mediengerechte Wappendateien unter Berücksichtigung der verschiedenen Farbsysteme für Verwaltung, Druck und digitale Anwendungen, abgeleitet vom Amtlichen Muster des Kommunalwappens.

Wappen-Vektorisierung

Wappen-Vektorisierung ist die technische Umsetzung einer Wappenreinzeichnung als Vektorgrafik. Linien, Flächen und Kurven werden mathematisch beschrieben, sodass sich das Wappen ohne Qualitätsverlust vergrößern oder verkleinern lässt. Ältere Vektordateien liegen häufig im EPS-Format vor; heute sind insbesondere SVG-Dateien für digitale Anwendungen von großer Bedeutung. Eine Vektorisierung ersetzt weder die heraldische Prüfung noch eine fachgerechte Reinzeichnung.

Wappen vektorisieren

Siehe Wappen-Vektorisierung.

Wappenänderung

Eine Wappenänderung liegt im rechtlichen Sinne vor, wenn der durch die Blasonierung festgelegte Wappeninhalt verändert wird, etwa durch das Ändern, Weglassen oder Hinzufügen von Motiven oder Farben. Bleibt eine Neuzeichnung innerhalb der Wappenbeschreibung, handelt es sich nicht um eine Wappenänderung, sondern um eine heraldische Modernisierung, digitale Optimierung oder grafisch präzisierte Reinzeichnung.

Wappenbeschreibung

Siehe Blasonierung.

Wappendateien

Wappendateien sind die autorisierten digitalen Ausführungen eines Kommunalwappens. Sie beruhen auf dem Amtlichen Muster und müssen Formen, Figuren, Proportionen, Konturen und Farben des Wappens einheitlich wiedergeben. Skalierbare Vektordateien wie .svg eignen sich für kleinste wie großformatige Anwendungen; ergänzende Pixelformate dienen der Website und Bürokommunikation. Zum vollständigen Dateisatz eines Wappens gehören definierte Farbwerte für verschiedene Systeme und eine Schwarz-Weiß-Fassung für das Dienstsiegel.

Wappenentwurf

Ein Wappenentwurf ist die konzeptionelle und grafisch visualisierte Vorstufe eines neuen oder inhaltlich zu ändernden Wappens. Er zeigt auf Grundlage einer Recherche geeignete Motive, Farben und deren Anordnung im Schild unter Beachtung der heraldischen Regeln. Meist werden mehrere geprüfte Entwürfe zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Erst die durch das zuständige kommunale Gremium ausgewählte Fassung wird als verbindliche Reinzeichnung ausgearbeitet.

Wappenexposé

Ein Wappenexposé wird von einem Heraldiker im Falle der Neugestaltung oder Überarbeitung eines Kommunalwappens verfasst. Es enthält alle heraldischen Informationen, die für die Genehmigung oder Bestätigung des Hoheitszeichens durch die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich sind. Typischerweise beinhaltet das Wappenexposé die Blasonierung des Kommunalwappens sowie die Herleitung, Begründung und Sinndeutung der Wappenmotive.

Wappenfarben

Siehe Tingierung.

Wappenführung

Für Städte, Gemeinden und Landkreise bezeichnet Wappenführung das Recht, ein bestimmtes Kommunalwappen als eigenes Hoheitszeichen zu führen und amtlich einzusetzen. Rechtsgrundlagen sind die Gemeinde- und Landkreisordnungen sowie ergänzende Vorschriften der Bundesländer. Annahme und Änderung können je nach Landesrecht einer Beratung, Anzeige, Bestätigung oder Genehmigung bedürfen. Das Recht zur Wappenführung steht der Kommune zu. Dritte führen das Wappen nicht selbst, sondern dürfen es in der Regel nur mit Genehmigung der Kommune verwenden.

Wappengenehmigung

Wappengenehmigung bezeichnet das landesrechtlich geregelte Verfahren zur Annahme oder inhaltlichen Änderung eines Kommunalwappens. Je nach Bundesland wirken das kommunale Beschlussorgan, das zuständige Landesarchiv sowie das Innenministerium oder eine andere zuständige Aufsichtsbehörde mit. Die Wappengenehmigung ist von der Erlaubnis zu unterscheiden, die eine Kommune Dritten für die Verwendung ihres Wappens erteilt.

Wappenmodernisierung

Wappenmodernisierung bezeichnet die heraldisch und gestalterisch fachgerechte Überarbeitung eines bestehenden Kommunalwappens. Formen, Figuren, Konturen und Farben werden präzisiert und für digitale Anwendungen optimiert. Eine Wappenmodernisierung bewegt sich in der Regel innerhalb der Blasonierung; deshalb liegt keine Wappenänderung im rechtlichen Sinne vor. Eine Genehmigung oder Bestätigung durch eine Aufsichtsbehörde ist dann grundsätzlich nicht erforderlich.

Wappenrecht

Das kommunale Wappenrecht regelt die rechtliche Stellung der Wappen von Städten, Gemeinden und Landkreisen. Es gründet auf der Garantie kommunaler Selbstverwaltung nach Artikel 28 Absatz 2 GG und wird durch die Gemeinde- und Landkreisordnungen oder Kommunalverfassungen der Länder konkretisiert. Anders als Familien- oder Vereinswappen sowie Signets und Logos sind Kommunalwappen Hoheitszeichen mit besonderem öffentlich-rechtlichem Schutzstatus.

Die Annahme oder inhaltliche Änderung eines Kommunalwappens setzt einen Beschluss des zuständigen kommunalen Gremiums voraus. Das weitere Verfahren richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht und umfasst regelmäßig die fachliche Prüfung durch das zuständige Landesarchiv sowie die landesrechtlich vorgesehene Anzeige, Verleihung, Bestätigung oder Genehmigung des Kommunalwappens. Eine heraldische Modernisierung innerhalb der Blasonierung stellt dagegen grundsätzlich keine rechtliche Wappenänderung dar.

Eine Wappensatzung kann das Amtliche Muster festlegen und regeln, unter welchen Voraussetzungen Bürger, Vereine, Unternehmen und andere Dritte das Kommunalwappen verwenden dürfen. Sie bestimmt außerdem das Genehmigungsverfahren sowie mögliche Einschränkungen und Widerrufsgründe und konkretisiert damit den Wappenschutz.

Ergänzend schützt das Namensrecht nach § 12 BGB vor einer unbefugten Verwendung des Wappens, insbesondere wenn eine Zuordnungsverwirrung droht. Dies ist der Fall, wenn der Eindruck entstehen kann, die Kommune selbst stehe hinter der Verwendung oder habe dem Nutzer ein entsprechendes Recht eingeräumt.

An einer individuell geschaffenen Wappenzeichnung besteht regelmäßig Urheberrechtsschutz. Der Urheber räumt der Kommune nach § 31 UrhG die Nutzungsrechte gemäß der vertraglichen Vereinbarung ein.

Das Markenrecht schließt Marken grundsätzlich von der Eintragung aus, wenn sie ein Kommunalwappen oder dessen heraldische Nachahmung enthalten. Das Eintragungshindernis entfällt nur, wenn der Anmelder befugt ist, das Hoheitszeichen gerade in der Marke zu führen; bei einem Kommunalwappen setzt dies eine entsprechende Genehmigung der wappenführenden Körperschaft voraus.

Wappensatzung

Eine Wappensatzung regelt die Führung und Verwendung der kommunalen Hoheitszeichen. Sie kann das Amtliche Muster als verbindliche Wappenfassung bestimmen, Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung festlegen und die Nutzung durch Dritte – abgesehen von wissenschaftlichen, künstlerischen oder unterrichtenden Zwecken – typischerweise von einer Genehmigung abhängig machen. Weitere Regelungsgegenstände können Antragsverfahren, Nutzungsbedingungen, Gebühren, Widerruf, unzulässige Veränderungen und Ordnungswidrigkeiten sein.

Wappenschutz

Wappenschutz bezeichnet den besonderen rechtlichen Schutzstatus kommunaler Wappen als Hoheitszeichen. Er sichert das Kommunalwappen gegen unbefugte Führung oder Nutzung, Verfälschung und Herabwürdigung sowie Verwendungen, die eine amtliche Herkunft oder Billigung vortäuschen. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem jeweiligen Landesrecht und den kommunalen Wappensatzungen. Ergänzend schützt das Namensrecht nach § 12 BGB das Wappen in seiner Zuordnungs- und Kennzeichnungsfunktion.

Wappenversionen

Wappenversionen sind im Laufe der Zeit entstandene Varianten eines Kommunalwappens, die häufig voneinander abweichen. Unterschiede zeigen sich etwa in Schildform, Figurenzeichnung, Proportionen, Konturen und Farben. Durch unsachgemäße Bearbeitung entstehen mitunter unzulässige Farbvarianten, verwaschene oder verpixelte Darstellungen, Verunreinigungen und unscharfe Linien. Die parallele Existenz von Wappenversionen widerspricht dem Prinzip des Amtlichen Musters, von dem alle Anwendungen rechtssicher, einheitlich und technisch sauber abgeleitet werden.

Wappenverwendung

Wappenverwendung bezeichnet jede amtliche oder private Nutzung eines Kommunalwappens. Die Kommune führt ihr Hoheitszeichen etwa im Dienstsiegel, auf Urkunden, Briefköpfen, Amtsschildern und der Flagge. Die Verwendung durch Dritte ist nach den Vorschriften der jeweiligen kommunalen Satzung in der Regel genehmigungspflichtig. Sie darf weder die Darstellung verändern noch den falschen Eindruck amtlicher Trägerschaft erwecken.

Wappenzeichen

Ein Wappenzeichen ist ein nicht hoheitliches, meist vereinfachtes oder stilisiertes Zeichen, das an das Amtliche Muster eines Wappens anknüpft. Städte und Gemeinden können es Bürgern, Vereinen oder Unternehmen zur Verfügung stellen, damit diese ihre Verbundenheit mit der Kommune ausdrücken können, ohne das geschützte Hoheitszeichen selbst zu führen.

Wappenzeichnung

Siehe Reinzeichnung.

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