Unsere Expertise: Wappen und Kommunale Erscheinungsbilder entwickeln und überarbeiten.
Wappen sollten heraldisch korrekt und gleichzeitig modern sein. Denn sie sind die Hoheitszeichen der deutschen Städte, Kreise und Gemeinden.
„Die Gemeinden, Ämter und Landkreise sind berechtigt, ein Wappen zu führen.“ So oder ähnlich lesen wir es in den Kommunalverfassungen und den daraus abgeleiteten „Verordnungen über die kommunalen Hoheitszeichen“ der Bundesländer.
Die Mehrzahl der Gemeinden in Deutschland hat in den vergangenen Jahrzehnten von diesem Recht Gebrauch gemacht und nutzt die Vorteile, die ein genehmigtes Hoheitszeichen bietet.
Der Begriff „Kommunales Hoheitszeichen“ umfasst Landkreiswappen, Stadtwappen, Gemeindewappen sowie die Wappen von Gemeindevereinigungen wie Amtswappen.
Im weiteren Sinne gehören Ortswappen, Stadtteilwappen und Ortsteilwappen ebenfalls zu Kommunalwappen – auch wenn Ihnen keine hoheitliche Funktion zukommt. Hier findet das Wappen seine Rolle als Symbol der Verbundenheit der Bürger mit ihrem Heimatort.
Was Städte, Kreise und Gemeinden zur Wappenführung wissen müssen: Die meistgestellten Fragen und acht klare Antworten zur Kommunalheraldik finden Sie in unseren FAQ Kommunalwappen.