Angebot Amtliches Muster
Erstellung einer heraldisch korrekten Wappenreinzeichnung
Ausgangspunkt für die Überarbeitung und Modernisierung eines Kommunalwappens sind die vorhandenen Wappendarstellungen im hoheitlichen Anwendungsbereich. Wir beraten Sie detailliert zu Gründen und Ergebnissen einer heraldischen Wappenoptimierung. Wir erläutern Ihnen das nach unserer umfassenden Erfahrung bestmögliche Vorgehen bei neuen Wappenreinzeichnungen.
- Sie erhalten präzise tingierte (farbige) sowie grafische Reinzeichnungen Ihres Wappens in heraldisch und farblich korrekter Ausführung. Mit der Erstellung und Freigabe der farbigen Reinzeichnung und deren autorisierten Daten wird das Amtliche Muster des Wappens definiert.
Tingierte (farbige) Reinzeichnung, gleichzeitig Amtliches Muster des Kommunalwappens sowie grafische Reinzeichnung als Konturenzeichnung für Dienstsiegel.
- Wir sorgen für die komplette Bereitstellung der farbigen und grafischen Reinzeichnungen in fünf sinnvollen und praktisch erforderlichen Dateiformaten für die sichere und einheitliche Anwendung des Kommunalwappens als Hoheitszeichen.
- Sie erhalten eine genaue Farbdefinition für alle relevanten Farbsysteme sowie schriftliche Empfehlungen zum Umgang mit dem Amtlichen Muster und zur hoheitlichen und nichthoheitlichen Anwendung des Wappens.
Sie erhalten von uns relevante Empfehlungen zum Umgang mit dem Amtlichen Muster, zu hoheitlichen Wappenanwendungen und zum Kommunalen Erscheinungsbild.
- Wir klären die Frage der Nutzungsrechte und räumen Ihnen das Nutzungsrecht gem. § 31 UrhG ein.
- Sofern von Ihnen gewünscht, entwickeln wir eine 3D-Darstellung des Wappens. Es entsteht eine moderne, metallisch-stoffliche Wirkung des Wappens mit Gold- und/oder Silberadaption als Sondervariante für nichthoheitliche Anwendungen, insbesondere im digitalen Raum.
Die 3D-Reinzeichnung zeigt Ihr Wappen mit dezent plastischer Anmutung im heraldisch vertretbaren Rahmen. Diese 3D-Wappendarstellung bietet eine exzellente Grundlage für ein würdiges und gleichzeitig modernes Kommunales Erscheinungsbild.
Die Einbeziehung von Aufsichtsbehörden ist bei der Erstellung von Reinzeichnungen (Amtliches Muster und/oder 3D-Darstellung) in der Regel nicht erforderlich.